IAGEH Teilnahmebedingungen zur Ausbildung zum GeEnergetiker® - IAGEH Internationale Akademie für Geistig-Energetische Harmonisierung

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IAGEH Teilnahmebedingungen zur Ausbildung zum GeEnergetiker®


Teilnahmebedingungen der Internationalen Akademie für Geistig-Energetische Harmonisierung (IAGEH), Mandy Protze-Kälberer


1. Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Teilnahmebedingungen gelten für alle von der Internationalen Akademie für Geistig-Energetische Harmonisierung (nachstehend IAGEH genannt) durchgeführten Ausbildungsseminare.

2. Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder online über die Internetseite der IAGEH erfolgen. Die Anmeldung des Teilnehmers stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Anmeldebestätigung durch die IAGEH zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der :

Internationalen Akademie
für Geistig-Energetische Harmonisierung (IAGEH)
Mandy Protze-Kälberer
Klosterstr. 17

56588 Waldbreitbach

4. Widerrufsrecht
Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß § 312d BGB und § 355 BGB zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.

Die Frist beginnt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung mit Widerrufsbelehrung gegenüber dem Teilnehmer, mit welcher der Teilnehmer bestätigt, über sein Widerrufsrecht in Textform informiert worden zu sein und die Widerrufsbelehrung gelesen zu haben.

Der Widerruf ist zu richten an:

Internationale Akademie
für Geistig-Energetische Harmonisierung (IAGEH)
Mandy Protze-Kälberer
Klosterstr. 17
56588 Waldbreitbach

Fax 02638-947792
eMail: info@iageh.de

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.


5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu 14 Werktage vor Beginn des Ausbildungsseminares ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell bereits geleistete Gebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme eines fest gebuchten und bestätigten Ausbildungsseminares sind vom Teilnehmer 50% der Gebühr zu entrichten, bzw. werden 50% der bereits geleisteten Gebühr einbehalten und der Restbetrag zurückerstattet. Bei vorzeitigem Verlassen eines Ausbildungsseminares besteht durch den Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung der Gebühr, auch nicht prozentual. Ein Rücktritt hat in jedem Fall in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei der IAGEH maßgeblich.

6. Rücktritt durch den Veranstalter
Die IAGEH behält sich die Absage von Ausbildungsseminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminarabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage durch die IAGEH wird diese versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer damit einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Gebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der IAGEH.

7. Seminarinhalte
Der Inhalt und die Durchführung des jeweiligen Ausbildungsseminares richten sich nach dem jeweiligen Ausbildungsprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist. Die IAGEH ist berechtigt, einzelne Ausbildungsinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers abzuändern, sofern dadurch nicht der Kern des vereinbarten Ausbildungszieles berührt wird.

8. Haftungsbeschränkungen
Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für andere Schäden haftet die IAGEH nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die IAGEH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Eine vorvertragliche Haftung bleibt hiervon unberührt. Die IAGEH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Ausbildungssräume und auf dem umliegenden Gelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen.

9. Rechtshinweise zur Bezeichnung und Ausbildung „geistiges Heilen“ und "geistig-energetische Harmonisierung"
Gemäß den Vorschriften des Gesetzgebers weisen wir darauf hin, dass diese Methoden des „geistigen Heilens“ und der "geistig-energetischen Harmonisierung" sowie deren Wirkungen in der Schulmedizin bisher nicht wissenschaftlich anerkannt oder als erwiesen gelten. Geistiges Heilen
oder geistig-energetische Harmonisierung  ist ein Angebot an Hilfesuchende, welches gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin und allen ganzheitlichen therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht. Die Aufgabe und das Ziel geistiger Heilbehandlungen und Harmonisierung ist es, Heilung und Harmonisierung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, die Selbstheilungskräfte anzuregen sowie Menschen beim Wahrnehmen ihrer Eigenverantwortung zu ermutigen und zu unterstützen. Geistig-spirituelle Heilbehandlungen können sowohl jede andere Therapie ergänzen als auch eigenständig angewandt werden. Sie sind jedoch ausdrücklich kein Ersatz für ärztliche, heilkundliche Behandlung, Diagnostik oder Therapie. Nach Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes können Sie sich geistiger, spiritueller oder energetischer Heiler nennen. Andere Zusatzbezeichnungen können irreführend sein und trotz Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz führen.

10. Selbstverpflichtung des Seminarteilnehmers
Sofern der Teilnehmer sich in ärztlicher, therapeutischer oder in sonstiger ärztlicher Behandlung befindet, erklärt er mit Anmeldung zum Ausbildungsseminar und Bezahlung der Gebühr, dass der Therapeut oder behandelnde Arzt keine Einwände gegen eine Teilnahme an dem gebuchten Ausbildungsseminar hat. Weiter erklärt der Teilnehmer mit der Bezahlung der Gebühr, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt und freiwillig und selbstverantwortlich am Ausbildungsseminar teilnehmen kann. Dadurch können keinerlei Gewährleistungs- oder sonstige Regressansprüche gestellt werden. Jeder Teilnehmer übernimmt für sich die volle, persönliche Verantwortung und Haftung. Wie der Gesetzgeber es vorschreibt, weisen wir darauf hin, dass diese Methoden des geistigen Heilens oder der geistig-energetischen Harmonisierung sowie deren Wirkungen in der Schulmedizin bisher nicht wissenschaftlich anerkannt oder als erwiesen gelten.

11. Ausbildungsdauer, Kosten und Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungsdauer beträgt ca. ein Jahr. Die Gebühr für die Gesamtdauer des Ausbildungsseminares beträgt 2800,00 EUR und ist vor Beginn des Ausbildungsseminares in bar oder per Überweisung zu zahlen. Alternativ bietet der Veranstalter dem Teilnehmer die Zahlung der Gesamtgebühr in zehn Raten à 285,00 EUR an. In den Gebühren sind alle Leistungen wie im Angebot bzw. in der Seminaranmeldebestätigung beschrieben enthalten. Sofern bei Ausbildungsseminarbeginn die Gebühr oder vereinbarte Teilzahlungsgebühr des Teilnehmers noch nicht bei der IAGEH eingegangen ist, ist die IAGEH berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist die IAGEH berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme am Ausbildungsseminar auszuschließen. Verzug tritt mit Beginn des Ausbildungsseminares ein. Vereinbarte Teilzahlungsgebühren sind spätestens am 3. Werktag eines Monats bei der IAGEH eingehend zu zahlen. Sollte der Teilnehmer bis zum Beginn des Ausbildungsseminares nicht die Gebühr bezahlt haben und dennoch am Ausbildungsseminar teilnehmen, ist der rückständige Rechungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.

11. Urheberrecht
Alle ausgegebenen Arbeits- und Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Ausbildungsseminares zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich die IAGEH vor. Alle Unterlagen, auch auszugsweise, dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der IAGEH in irgendeiner Form reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

12. Zusätzliche Kosten
Die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden. Die Kosten für die wissenschaftlichen Untersuchungen und Messungen sind ebenfalls nicht im Ausbildungspreis enthalten. Ansprüche gegen die IAGEH sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten (Anrede, Vorname, Name, Firmenname, Rechnungsanschrift, EMail- Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer etc.) werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Die personenbezogenen Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Bestandsdaten). So muss z.B. zur Vorbereitung eines Ausbildungsseminare Ihr Name und Ihre Anschrift an den Dozenten oder Seminarveranstalter weitergegeben werden. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an außerhalb der Vertragsabwicklung stehende Dritte weitergegeben und grundsätzlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite  Datenschutz.

14. Schlussbestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz der IAGEH alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 25.01.2014








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